Wir führen, im Auftrag der Behörde, Gutachten für die körperliche und geistige Eignung zum Erwerb einer Lenkberechtigung durch. JedeR Führerscheinwerber muss vor Ersterwerb diese Eignung aufweisen. Die Voraussetzungen sind abhängig von der gewünschten Klasse.
Sollte diese Eignung nicht eindeutig bescheinigt werden können – dh zB zu schwache Sehleistung oder andere Erkrankungen, die fachärztliche Stellungnahmen erfordern könnten – so muss die Untersuchung negativ bescheinigt und an den amtsärztlichen Dienst verwiesen werden. Dieser entscheidet über das weitere Vorgehen – Genehmigung, Erteilung von Auflagen, Einholung von fachärztliche Gutachten.
Auch internistische fachärztliche Gutachten für den amtsärztlichen Dienst werden von uns erstellt. Bitte beachten Sie, dass dies KEINE Kassenleistung darstellt und bei jedem Arzt ein Gutachten darstellt – das heißt privat zu bezahlen ist. Bei einem fachärztlichen Gutachten im internistischen Bereich sind – aufgrund der vielfachen Notwendigkeit von apparativer Diagnostik wie Ultraschall, Langzeit-EKG, Langzeit-Blutdruckmessungen uä – mit erhöhten Kosten zu rechnen.