Kostenerstattung

Die Nachfrage nach mehr Leistung und mehr Service macht auch vor der Medizin nicht halt. Als Patient hat man das Anrecht auf eine sorgsame Betreuung, die nicht nur fundiertes Wissen und moderne Behandlungsmethoden beinhaltet, sondern auch Aufmerksamkeit, zusätzliche Hilfeleistungen, und ausreichend Zeit mit einschließt. Meine Ordination ist eine private und wahlärztliche Gesundheitseinrichtung, die Verrechnung für die Behandlung erfolgt direkt zwischen Ihnen und mir.

Je nach Leistung und Krankenkassa haben Sie Anspruch auf Kostenrückerstattung (nicht erstattungsfähig sind Homöopathie, Hypnose, sowie Akupunktur) durch Ihre Kasse.

Sollten Sie während eines Abrechnungszeitraums bei einem Kassenarzt des jeweiligen Faches in Behandlung gewesen sein, wird von der Krankenkasse in aller Regel kein Kostenersatz zugesprochen.

Werden von Ihnen Behandlungen von mehreren Wahlärzten einer Fachrichtung in Anspruch genommen, werden die Kosten jenes Arztes ersetzt, dessen Honorarnote zuerst bei der Kasse einlangt.

Sie erhalten im Anschluss an jede Ordination eine Rechnung mit detaillierter Aufschlüsselung der erbrachten Leistungen. Die Bezahlung der Behandlung erfolgt gemäß der jeweils gültigen Tarife in bar oder mittels gültiger Kredit- oder Bankomatkarte. Es ist nur möglich, bereits bezahlte Rechnungen bei der Krankenkasse abzugeben. Bei Zahlungen mittels Erlagschein müssen Sie den Zahlscheinabschnitt gemeinsam mit der Honorarnote abschicken.

Direktverrechnung mit Ihrer Krankenkasse

In diesem Fall erhalten wird mein Honorar direkt mit der Krankenkasse abgerechnet. Dies betrifft folgende Leistungen:

•  Vorsorgeuntersuchungen (ab dem 18. Lebensjahr)

•  Substitutionsleistungen